Baugutachten

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
Konfuzius (chinesischer Philosoph)

Das Bausachverständigenbüro Oliver Schaarschmidt ist ein Netzwerk DEKRA zertifizierter Sachverständiger, das für jede Aufgabe ausgewiesene Spezialisten zur Verfügung stellen kann. Die DEKRA stellt strengste Qualitätsansprüche an die persönlich zertifizierten Sachverständigen. Persönliche Eignung, hohe fachliche Qualifikation und langjährige Berufserfahrung müssen regelmäßig nachgewiesen werden.

Alle Tätigkeiten werden durch die Zertifizierungsstelle jährlich mehrfach kontrolliert und ständig überwacht. Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist die Gültigkeit des Zertifikats zeitlich begrenzt. Nach Ablauf des Zertifikats muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen.

Es gibt zahlreiche Ursachen für Bauschäden. Es können zum Beispiel Planungsfehler, Unkenntnis oder sogar die falsche Auslegung vorliegender DIN-Normen sein. Als DEKRA zertifizierte Bausachverständige verfügen wir über die Kompetenz und die technischen Hilfsmittel zur Feststellung der Schadensursachen, des Schadenumfanges, der Schadenhöhe und der Feststellung der notwendigen Maßnahmen zur Schadensbehebung.

Schäden an Gebäuden - Schaarschmidt

Als Wärmedämm-Verbundsysteme werden mehrschichtige Konstruktionen zur Dämmung von Gebäudeaußenwänden bezeichnet. Zur Wahl stehen unterschiedliche Befestigungsarten (dübeln, kleben), unterschiedliche Wärmedämmungen (z.B. Steinwolle, Mineralwolle, Polystyrol-Hartschaum), unterschiedliche Außenputze (Mineralputze, Silikatputze, Kunstharzputze, Silikonharzputze in unterschiedlichen Körnungen).

Als DEKRA zertifizierte Sachverständige für Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) und Putzfassaden sind wir die Spezialisten, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden, die Überarbeitung bestehender WDVS oder die Erstmalige Herstellung eines WDVS geht.

Nur mängelfrei machen sich WDVS bezahlt. Häufig treten in der Praxis Schäden auf, die auf Fehler in der Planung- oder Ausführung zurückzuführen sind.

Bei der Herstellung von WDVS sind unter anderem die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten:

  • Die zum Zeitpunkt der Erstellung gültige Energie-Einsparverordnung (ENEV)
  • Bauartzulassungen
  • DIN-Normen
  • Windlastnormen
  • Bauaufsichtliche Zulassungen
  • Hersteller Zulassungen
  • Brandschutzvorschriften

Fehlerquellen entstehen häufig bereits bei der nicht regelkonformen Untergrundvorbereitung, bei nicht herstellerkonformen Verklebungen, bei der Verarbeitung- und den Detailausbildungen zum Beispiel an Balkonen, Sockeln oder in Fensteranschlussbereichen und bei fehlenden Abdichtungen.

Alle Bauteilanschlüsse an Fenster, Fensterbänke, Türen u.ä. sind luft- und schlagregendicht herzustellen. Dringt Niederschlagswasser in das WDVS ein vermindert sich der Dämmwert und es kommt zu Putzabplatzungen.

Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines geschuldeten Bauwerks vom geschuldeten Soll-Zustand. Das Bauwerk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat, die üblicherweise in einer Leistungsbeschreibung oder in Plänen enthalten ist und es den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Die Einhaltung von DIN-Normen allein kann dies nicht garantieren. Häufig stehen Inhalte von DIN-Normen gegenüber den aktuellen Erwartungshaltungen und Ansprüchen zurück und erfüllen nicht automatisch den Anspruch als „anerkannte Regel der Technik“ zu gelten. Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sind unter anderem bestimmt durch:

  • Inhalte aus gültigen DIN-Normen, Fachregeln u.Ä.
  • Ausführungsmethoden, die sich in der handwerklichen Praxis bewährt haben
  • Bewährung dieser Arbeitsweisen über einen längeren Zeitraum

Wir als zertifizierte Bausachverständige klären für Sie, ob ein Mangel vorliegt, ob nachgebessert werden muss, oder ob es sich um hinzunehmende Unregelmäßigkeiten handelt.

Unter Bauwerksabdichtungen versteht man bauliche Maßnahmen, die das Eindringen von Wasser in die Bausubstanz verhindern, um zerstörende, gebrauchs- und wertmindernde sowie gesundheitsgefährdende Folgen von Feuchteschäden abzuwenden. Abdichtungsmaßnahmen gegen Feuchteeinwirkung von außen sind an erdberührten Bauteilen, Dächern, Fassadenflächen, Balkonen und Terrassen erforderlich. Oberflächen von Feuchträumen sind vor Beanspruchungen durch Spritz- und Reinigungswasser zu schützen.

Dächer und Wände schützen das Gebäude vor äußeren Einflüssen und sichern, richtig konstruiert und ausgeführt, ein optimales Raumklima.
Wir sind die Spezialisten in der Beurteilung; sowohl für die innere Dachkonstruktionen als auch für die äußere Dachkonstruktion, egal ob Steil oder Flachdach. Selbstverständlich auch für die Metallarbeiten, wie z.B Falztechniken.

Als zertifizierte Sachverständige für Versicherungsschäden, sind wir für jede Art von Schäden ausgewiesene Experten für Versicherungen und Versicherte. Wir verfügen über die Kompetenz und die technischen Hilfsmittel zur Feststellung der Schadensursache, des Schadenumfanges, der Schadenhöhe und der Feststellung der notwendigen Maßnahmen zur Schadensbehebung.

Schaarschmidt Versicherungsschaden

Einige Beispiele für Versicherungsschäden:

Leitungswasser

Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus

  • zu oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen.
  • mit den Zu oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen.
  • Anlagen oder Einrichtungen der Warmwasser oder Heizungstechnik, sowie aus Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen.
  • Sprinkler, Berieselungs-, Pool oder Bewässerungsanlagen.
  • Aquarien oder Wasserbetten.
  • im Gebäude verlaufenden Regenrohren.
  • Fußbodenheizungen.
  • Zu oder Ableitungsrohren, die der Ver oder Entsorgung von Schwimmbecken dienen,
  • Schwimmbecken.

Sturm/ Hagel

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.

Hagel ist Niederschlag in Form von Eisstücken, gebildet durch Anlagerung von gefrorenen Wassertropfen an Schneekristallen.

Die Sturm und Hagelversicherung erstreckt sich nur auf Schäden, die entstehen

  • durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf die versicherten Sachen.
  • dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft.
  • als Folge eines Sturm oder Hagelschaden gemäß A) oder B) an versicherten Sachen, an baulich verbundenen Gebäuden.

Mit der Beweissicherung dokumentieren wir gerichtsverwertbare Gebäudezustände, wenn bereits ein Schaden am Gebäude erkannt wurde. Aber auch vorsorglich, vor Baubeginn, wenn zum Beispiel eine Baulückenschließung schädigende Auswirkungen auf die benachbarte Bebauung haben könnte. Bestandsschäden können so, von neu hinzugekommenen Schäden unterschieden werden.

Schaarschmidt Beweissicherung

Mit der Abnahme erkennen Sie an und erklären Sie, dass das Werk (zum Beispiel die vom Werkunternehmer geschuldete Leistung beim Werkvertrag), wie vertraglich bestellt, fertig und frei von gravierenden Mängeln ist. Vor der Abnahme hat der Auftragnehmer (zum Beispiel Bauunternehmer) zu beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast um. Jetzt sind Sie verpflichtet, behauptete Mängel im Streitfall darzulegen und nachzuweisen. Als zertifizierte Bausachverständige prüfen und dokumentieren wir für Sie den Ausführungszustand der Bauarbeiten bei einer vor Ort Begehung, damit Ausführungsfehler und Schwachstellen bereits vor Beginn der Gewährleistungszeit erkannt und dokumentiert werden. Durch einen Abgleich mit der Bau- und Leistungsbeschreibung überprüfen wir den vorgefundenen Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand (den vertraglich zugesicherten Eigenschaften).

Die Anzahl der festgestellten Baumängel bei neu gebauten Wohngebäuden steigt ständig. Die baubegleitende Qualitätssicherung hilft, diese Risiken zu reduzieren, Ausführungsfehler zu vermeiden und die Qualität zu sichern. Wir als zertifizierte Bausachverständige stehen Ihnen auf Wunsch schon bei der Planung zur Seite und bilden so die fachliche Schnittstelle zu den Bauunternehmen und den Bauträgern. Wir bieten baubegleitende Qualitätskontrolle, je nach Vereinbarung umfassend

  • von der Planung und Vertragsprüfung
  • über die Bauausführung
  • bis zur Abnahme

oder stichprobenartig

  • Qualitätskontrolle einzelner Abschnitte nach Absprache an.

Jedes Haus ist anders: Ob Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster, große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 6 oder 12 Zimmer, Öl, Pellet- oder Gasheizung? Wer eine energetische Modernisierung plant, muss sich zunächst gründlich mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen. Was ist die Ausgangssituation? Wie kann ich den Energiebedarf senken? Welche Maßnahmen kann ich kombinieren, welche nicht, weil sie Bauschäden verursachen?

Antworten auf diese Fragen haben wir als zertifizierte Gebäude Energieberater und Bausachverständige. Wir sind die Experten, wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht.

Die Feuchtemessung ist für uns als Erkenntnisquelle bei der Baustoffdiagnostik und bei der Qualitätsbewertung von Instandsetzungsmaßnahmen von großer Bedeutung. Als zertifizierte Bausachverständige legen wir großen Wert auf zukunftweisende Messtechnik, mit der wir zerstörungsfrei Feuchtigkeit in Bauteilen aufspüren können.

Schaarschmidt Beweissicherung

Volumenfeuchtemessung (Mikrowellentechnik)

Mit dem Mikrowellenverfahren können wir Feuchtigkeit zerstörungsfrei in bis zu 300 mm Tiefe ermitteln.

Messung der Bauteilfeuchte (Leitfähigkeitsverfahren)

Für diese Messung ist nur ein geringer gerätetechnischer Aufwand erforderlich. Als Messwert dient der elektrische Widerstand der feuchten Probe.

Messung der Luftfeuchtigkeit

Wir können die Luftfeuchte, den Taupunkt, den absoluten Feuchtegehalt, die Luftströmungsgeschwindigkeit, die Lufttemperatur und vieles mehr messen.

Messung der Bauteilfeuchte (kapazitiv)

Mit diesem Verfahren können wir zerstörungsfrei Feuchteverteilungen in Bauteilen in oberflächennahen Bereichen bis 4 cm Tiefe aufspüren.

Messung der Bauteilfeuchte (Darr-Methode)

Diese Methode ist ein zerstörendes Verfahren, bei dem eine Baustoffprobe zur Feuchtigkeitsbestimmung im Labor-Trockenschrank analysiert wird.

Nutzen Sie unsere Kenntnisse und Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil, damit Ihre Investition in die eigene Immobilie nicht zum Desaster wird.

Ihre Vorteile:
Wir als qualifizierte Gutachter besichtigen mit Ihnen gemeinsam das Objekt.
Die Bausaubstanz wird auf Mängel und Schäden untersucht, sie werden umfassend beraten. Wir können als ausgewiesene Experten den energetischen und den baulichen- und technischen Zustand des Gebäudes und der Gebäudetechnik beurteilen. Wenn Sie es wünschen, erstellen wir eine Kostenschätzung für die erforderlichen Renovierungen oder Sanierungen. Um die Investition in die eigene Immobilie abzusichern, ermitteln wir für Sie auf Wunsch den optimalen (marktgerechten) Kaufpreis Ihrer Wunschimmobilie.

  • Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer
  • Gerichte
  • Bauherren
  • Mieter
  • Baufirmen
  • Bauträger
  • Wohnungsgesellschaften
  • Banken
  • Versicherungen
  • Makler
  • Haus und Grundstücksverwaltungen

Anerkannter Fachbetrieb § 13b HmbAbwG

Gemäß Hamburgischem Abwassergesetz §15 muss bis Dezember 2015, für alle Abwasserleitungen auf dem Stadtgebiet von Hamburg die Dichtheit nachgewiesen werden.
(Ausnahme: In Wasserschutzgebieten sind die Nachweistermine schon überschritten).
Infos auf http://www.hamburg.de/abwasserleitung/
Warum Dichtheitsprüfung?

Undichte Grundleitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Grundwasser und Boden sind durch aus dem Kanalnetz austretendes Schmutzwasser akut gefährdet. Zudem belastet eintretendes Grundwasser unnötig unsere Klärwerke.

Gesetzliche Vorschriften:

Jeder Grundstücksbesitzer, der erdverlegte Abwasserleitungen hat, muss seine Rohrleitungen instand halten. Dazu gehört zunächst eine Dichtheitsprüfung.

Grundlagen dafür sind: Das Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze sowie die Gemeindeverordnungen bzw. die jeweiligen Gemeindesatzungen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eigentümer und Betriebe ihre Abwasserleitungen (Gebäude und Grundstücke) regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Der Dichtheitsnachweis ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen. Dieser muss unaufgefordert bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.