HH Altona Courtagefreie Gründerzeitvilla, für den Einbau von 4 Eigentumswohnungen.
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ID 042
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Anzeigentyp: Kaufen
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Zimmer 25
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Grundstücksfläche (ca.) 300 m²
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Wohnfläche (ca.) 380 m²
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Nutzungsfläche (ca.) 150 m²
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Immobilientyp: Haus, Mehrfamilienhaus
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Heizungsart Fernwärme
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Baujahr 1889
Beschreibung der Immobilie
Objektbeschreibung:
Aussergewöhnliche, nicht reproduzierbare Gründerzeitvilla mit hohem Wertsteigerungsfaktor, belegen in der Altstadt von Altona.
Dieses Objekt besticht durch seine wunderschöne Architektur. Zur Zeit verfügt dieses Objekt über eine Grundfläche von ca. 600 qm, und ist zweigeschossig zuzüglich Dachgeschoss gebaut.
(Voll unterkellert mit Garage).
Die Bauliche Ausweisung lässt eine Aufstockung zu. (4 geschossig).
Der Einbau von Eigentumswohnungen und die Aufteilung in Wohnungseigentum unter Beibehaltung der alten Stilelemente ist möglich. Die Baugenehmigung für diese Maßnahme liegt vor.
Eine Gewerbliche Nutzung ist z.B. als Ärzte oder Bürohaus möglich.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die schlüsselfertige Sanierung dieses Objektes, einschliesslich der Aufteilung in Wohnungseigentum.
Spechen Sie uns an.
Dieses Objekt ist sofort frei lieferbar.
Ausstattung
Wunderschöne Stuckfassade
Weitere Ausstattungsmerkmale: Stuck
Lage
Lagebeschreibung:
Aufstrebende Lage in der Altstadt. Luftline 300 m bis zum Bahnhof Altona, 400 m bis zum Einkaufszentrum Mercado, 400 m bis zum Rathaus, 600m bis zur Elbe, 200 m bis zur Großen Bergstr. , die von der Stadt mit erheblichen Finanziellen Mitteln aufgewertet und umstrukturiert wird (Detailierte Info’s können Sie von uns erhalten).
Das Letzte echte Steuerliche Abschreibungsmodell:
Auf Wunsch kann dieses Objekt als Baudenkmal eingestuft werden, wodurch Sie erheblich höhere Steuerliche Abschreibungen geltend machen können. (Detailierte Info’s können Sie von uns erhalten).
Gemäß § 7 i EStg können bei einem Gebäude bzw. bei einem Gebäudeteil, das nach dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz ein Baudenkmal ist, die Herstellungskosten – soweit sie zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind – im Jahre der Herstellung und in den sieben folgenden Jahren jeweils bis zu 9 % und in den 4 folgenden Jahren jeweils bis zu 7 % vom Einkommen abgesetz werden. (Also insgesamt zu 100 %)
Info
Zustand: Sanierungsbedürftig